Aktenrelevante Unterlagen sind alle Informationen, die für die Bearbeitung, die Entscheidung und die Nachvollziehbarkeit eines Vorgangs notwendig sind. Das betrifft nicht nur den Auslöser und den Abschluss einer Handlung, sondern auch sämtliche dazwischenliegenden Arbeitsschritte und Entscheidungen.
Auch mündliche Absprachen – ob telefonisch oder persönlich – gelten als aktenrelevant, sofern sie Entscheidungen oder Handlungen beeinflussen. Diese sind daher in Form einer schriftlichen Aktennotiz zu dokumentieren.
Wichtig: Die bloße Ablage eines Dokuments auf einem Laufwerk oder die Speicherung einer E-Mail im E-Mail-System entspricht der aktiven Einstufung als „nicht aktenrelevant“. Nur was systematisch zur Akte genommen wird, gilt als dokumentiert.